Trockener Wald: Besondere Achtsamkeit rund um die Osterfeiertage ist gefragt
Aktuelle Waldbrand-Verordnungen: Rauchen, Entzünden von Feuern sowie Zweckfeuer im Wald im Bezirk Kufstein streng verboten –Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Meldepflicht bei Brauchtumsfeuern beachten
Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen, der derzeit vorherrschenden Trockenheit und der aktuellen Niederschlagsprognosen gilt insbesondere für das Tiroler Unterland erhöhte Waldbrandgefahr.
Hauptsächlich betroffen sind die Bezirke Kufstein sowie Kitzbühel und Schwaz. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat mittels Waldbrand-Verordnungen das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes sowie das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung.
Das Verbot gilt zudem für jene Bereiche, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Die Verordnungen gelten ab sofort bis auf Widerruf. Die Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel und Schwaz beobachten die Situation genau, um gegebenenfalls rasch reagieren zu können.
„Achtsam sein“ heißt es derzeit für ganz Tirol gerade an den Osterfeiertagen beim Entzünden von Brauchtumsfeuern. Im Westen soll es zwar Niederschlag geben, doch um einen reibungslosen Ablauf bestmöglich zu gewährleisten, sind immer und überall Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu beachten.
Zudem muss auch eine Meldung an die jeweilige Gemeinde ergehen.
Für das Tiroler Unterland besteht erhöhte Waldbrandgefahr
Die Feuerwehren stehen Gewehr bei Fuß