Damit’s nicht zu kompliziert wird, bringt es ein unbekannter Schreiber auf den Punkt…..
Mal schaun ob ich’s verstanden habe: Max der Rodler darf ohne Test mit der Gondel hoch und die Rodelbahn runter. Peter darf den ganzen Tag ohne Test aus Langeweile mit der Gondel im Kreis fahren. Resi die Schifahrerin, darf ohne Test mit der Gondel hoch und trifft oben ihre Freundin Tanja, welche mit den Tourenschi zur Bergstation aufgestiegen ist.
Während Tanja nun mit ihren Tourenschi die Piste abfahren darf, darf Resi ohne Test nur im freien Schiraum oder wieder mit der Gondel runter. Würde Resi einen Nasenbohrertest in der Schule gemacht haben, würde ihr dieser nichts nützen, denn zum Schifahren braucht sie einen PCR.
Um mit der halben Klasse im Unterricht zu sitzen reicht der Nasenbohrer aber aus. Sollte nun unsere Resi am Montag um 12:00 Uhr einen PCR Test gemacht haben und am Mittwoch um 12:05 Uhr beim Schifahren durch die Gesundheitsbehörde kontrolliert werden begeht sie eine Verwaltungsübertretung.
Ich glaube ich hab’s kapiert. Besser kann’s nicht beschrieben werden – darum Text geklaut.
Beim hochfahren auf den Berg braucht es keinen negativen Coronatest……
……riskant wird es beim befahren der Skipiste: Hinter jeder Wächte könnte einer von der Gesundheitsbehörde lauern, dann braucht es einen aktuellen Coronatest…….
…..auf der Rodelbahn braucht es wieder keinen…..
…..KAPIERT???? Einen schönen Skitag…..