Testpflicht in Tirol gilt nicht für Pistentourengeher – Nach Verordnung folgte am Abend wieder eine andere Verordnung – und heute abermals eine neue!!!!
Eine wieder mal neue Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten tritt mit Montag, 15. Februar 2021, in Kraft. Bei Benützung der Skipisten!!!! während der Betriebszeiten ist ein negativer Covid-Test mitzuführen, Kinder unter 10 Jahre sind von Verordnung ausgenommen.
Schön langsam kennt sich überhaupt keiner mehr aus. Keine Kontrolle bei Einstieg in die Seilbahn, jedoch auf der Piste darf dann kontrolliert werden….genialer geht es kaum mehr…..Die Überlegung dahinter dürften da wohl die ÖFIS gespielt haben, bei Bergbahnen einen negativen Test vorlegen, aber weder in Bahn, U-Bahn, Bus usw. nicht, da spielt die Gleichbehandlung eine Rolle.
Also kann es passieren, dass plötzlich hinter einer „Staud’n oder Baum ein Polizist oder Beamter der Gesundheitsbehörde hervorspringt, und einen negativen Test verlangt“, schüttelt ein Liftler nur noch den Kopf wegen dieser „Verordnung“. „Wir werden immer mehr zu einer ganz großen Lachnummer“, meint er weiter….
Jedenfalls tritt diese Verordnung mit heute Montag, 15. Februar 2021, in Kraft. Damit müssen alle Personen, die die Skipisten während der Betriebszeiten nutzen, ein maximal 48 Stunden altes negatives Covid-Testergebnis mit sich führen (PCR oder Antigen). Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen ein solches nicht – anstelle dessen jedoch eine ärztliche Bestätigung. Kinder unter zehn Jahren sind von den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung ausgenommen.
Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt.
Folgende ergänzende Klarstellung des Landes Tirol: Die Regelung, dass für die Benutzung der Skipisten während der Betriebszeiten ein negativer Covid-Test mitgeführt werden muss, gilt nicht für SkitourengeherInnen.
Und jetzt kommt’s: Im Laufe des Montags (15.02.) wird die entsprechende Verordnung diesbezüglich noch konkretisiert.
Bleibt nur noch die Frage, warum man die Seilbahnen im gesamten Land nicht einfach schließt, denn dieses Theater – was wer darf und nicht, macht die derzeitige Situation nicht einfacher. Und derzeit hoffen, daß die lieben bayrischen Nachbarn uns zu Liebe die Grenzen öffnen, können wir uns abschminken.
Auf der Piste können jederzeit Kontrollen nach negativem Test verlangt werden. Wer das kontrolliert, ist leider nicht so ganz genau bekannt!! Für die Bergbahnbenützung braucht es keinen KEINEN NEGATIVEN Bescheid!!!