Heute Exklusiv in der TT: Wildschönauer Drachen wurden die Flügel gestutzt
Alpine Coaster in Oberau darf wegen Corona nicht in Betrieb gehen, obwohl alles im Freien abläuft. Gesellschaft verliert viel Geld.
Wildschönau – Skifahrer tummeln sich auf der Piste, sitzen gemeinsam in Gondeln, auf den Eislaufplätzen herrscht beste Stimmung, auf den Loipen schwitzen die Sportler. Nur beim Drachenflitzer in Wildschönau ist alles ruhig. Zu ruhig – und das aus für Michael Unger, TVB-Obmann und „Herr“ des Freizeitparks Drachental, komplett unverständlichen Gründen.
Eigentlich sollten bereits zeitgerecht zu den Weihnachtsfeiertagen die ersten Mutigen mit der mit neuartiger Technik ausgestatteten Bahn ins Tal flitzen. Das Ganze findet komplett im Freien statt. „Ansteckungsgefahr ist nicht gegeben, da die Rodeln ja nur von einer Person oder maximal einem zweiten Mitglied desselben Haushalts benützt werden können. Beim Anstellen können die gleichen Regeln wie bei den Skiliften angewendet werden“, sagt Unger. Der Schlitten wird dann samt den Insassen nach oben gezogen. Also auch hier gibt es, anders als in den geschlossenen Gondeln, keine unmittelbare Begegnung. Der TVB-Chef könnte sich auch vorstellen, „dass die Schlitten nur mit Handschuhen benützt werden dürfen, was zu dieser Jahreszeit ohnedies kein Problem sein sollte“.
Die Genehmigungen lagen also alle vor, das Personal war bereits engagiert, der Eröffnungstermin mit 25. Dezember 2020 fixiert. Dann kam die Corona-Verordnung des Bundes und eine Anfrage beim Land Tirol brachte die Ernüchterung. Die Schlitten dürfen sich nicht in die Höhe begeben, der Gesetz-geber stutzte dem Drachen die Flügel.
Dabei geht es nicht um die Ansteckungsgefahr, sondern um die rechtliche Definition. Denn die Benutzer des Alpine Coasters könnten zwar angesichts des rasanten Erlebnisses ins Schwitzen kommen, aber eben nicht aus sportlichen Gründen.
Daher, so wurde Unger von amtlicher Seite mitgeteilt, dient der Drachenflitzer in erster Linie dem Freizeitvergnügen – und nicht der Sportausübung. Ganz im Gegensatz zu Skipisten und Einrichtungen, die zur Vorbereitung zur Benützung dieser dienen, also Skilifte und Gondelbahnen. Und Sportausübung ist ja bekanntlich erlaubt. Nach aktueller Rechtslage können daher nach der im Land vertretenen Rechtsmeinung die Winter-/Sommerrodelbahnen nicht eröffnet werden. Und im Nachsatz fehlt auch der derzeitige Standardsatz nicht: „Wie lange das noch gelte, sei nicht absehbar.“
Für Unger und die Gesellschaft, den TVB und die Gemeinde Wildschönau, der viele Privatpersonen angehören und die den im Endausbau rund 5,5 Millionen Euro teuren Wildschönauer Drachenpark finanziert und betreibt, nicht nur ein Imageproblem, sondern auch ein finanzielles. Laut Unger könnte der Verlust bis zu 60.000 Euro erreichen. Zumindest der Eislaufplatz im Park ist offen, zur Freude der Wildschönauer und Eisläufer aus der ganzen Region. Aber das Herzstück ist der Drachenflitzer. „Und den könnten wir morgen aufsperren, wenn es erlaubt wäre“, hofft Unger auf grünes Licht nach dem 18. Jänner.