Ab Montag gelten für Einreise nach Bayern sehr strenge Vorschriften
Ab Montag den 9. November 2020 wird es an den bayrischen Grenzen höchstwahrscheinlich neuen, verschärfte Einreiseregeln geben. Bisher liegen nur für Bayern die neuen Quarantäne Verordnungen vor, es dürften aber auch andere Bundesländer den Bayern folgen.
Grundregel:
Einreise in DE aus einem Risikogebiet (Tirol) verpflichtet zu einer 10-tägigen Quarantäne – ein mitgeführter negativer Corona-Test verhindert nicht diese Quarantäne; in der Quarantäne kann frühestens am 5. Tag ein Test erfolgen, der bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht I – kein Test erforderlich:
- Kurzaufenthalte im Rahmen des Grenzverkehrs (24 Stunden) – gilt nicht für Grenzpendler (Erläuterung unten)
- Güter- und Personenbeförderung (max. 72 Stunden)
- Durchreise, inkl. kleines und großes Eck und direkte An- und Abfahrt von/zu Flughäfen
- Bayerische Pendler, die nach Tirol zu ihrem Arbeitsplatz einpendeln
- Besuch von Verwandten 1. Grades (max. 72 Stunden)
Ausnahmen von der Quarantänepflicht II – VORSICHT! Test erforderlich:
- Beruflich bedingte Reisen – „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasste“ Reisen (max. 5 Tage):
- Ein negativer PCR-Test muss entweder mitgeführt werden (max. 48 Stunden alt) oder muss bei der Einreise in Deutschland vorgenommen werden.
- Wir gehen davon aus, dass an Bayerischen Teststationen (vorherige Terminvereinbarung nötig) die Tests gratis durchgeführt werden können (so wie bisher bei Grenzpendlern).
- Der Test muss nicht an bayerische Behörden geschickt werden, sondern nur auf Verlangen vorgelegt werden.
- Grenzpendler, die von Tirol nach Bayern pendeln, um dort beruflich tätig zu sein:
- Wer gilt als Grenzpendler?
Personen, die regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten.
- Wer gilt als Grenzpendler?
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- Aus jetziger Sicht dürften auch folgende Situationen unter die Pendlerregelung fallen:
- Montagetrupps auf mehrwöchigen Baustellen
- Geschäftsreisende, die mindestens wöchentlich in Bayern sind
- Dienstleister, die regelmäßig mindestens wöchentlich in Bayern tätig sind
- Der wöchentliche Test für Pendler muss nicht bei der Einreise mitgeführt werden, sondern in jeder Kalenderwoche einmal erfolgen.
- Der Test muss nicht mehr an bayerische Behörden geschickt werden, sondern nur auf Verlangen vorgelegt werden.
- Das negative Testergebnis ist jeweils für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.
- Bei Grenzpendlern wird neben dem PCR-Test auch ein CE-zertifizierter und zugelassener Antigenschnelltest akzeptiert (Bestätigung über Schnelltest erforderlich).
Teststationen in Bayern sind über die Landratsämter zu erfragen:
https://www.stmi.bayern.de/min/geschaeftsbereich/landkreise/index.php
Wir Bayern müssen uns nach einem Aufenthalt in Tirol ab heute für die Rückreise digital registrieren lassen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/digitale-einreiseanmeldung-1809084
Hoffentlich ändert sich das bis zum Anfang der Skisaison…
Lieber Ludwig, so ist des – leider!
Hoffen wir das allerbeste, das sich die Situation bis zum Winterstart wieder einigermaßen „normalisiert“, sodaß Du, Peter und das gesamte „Landstorfer-Ensemble“ Eure Skischwünge am Markbachjoch ziehen könnt.
Gute Zeit und G’sund bleiben!