Urteil der Berufungsinstanz: Urlauberin mit Hund trägt Mitschuld – Urteil vom „Pinnistal“ zumindest teilweise aufgehoben
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat das Urteil vom Feber zum tödlichen Unfall im Pinnistal 2014 zumindest teilweise aufgehoben. Im heute veröffentlichten Urteil schreibt das Oberlandesgericht Innsbruck – im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil – auch der tragisch ums Leben gekommenen deutschen Urlauberin ein Verschulden zu.
Dabei wurden bei der Urteilsfindung die rechtlichen Änderungen im ABGB und im Almschutzgesetz noch nicht berücksichtigt, weil die neue Rechtslage erst seit diesem Sommer gilt.
Über die Abschwächung des extrem harten Urteils des Landesgerichts, äußert sich LK-Präsident Josef Hechenberger in einer ersten Reaktion so: „Dass dem Bauern nicht erneut die alleinige Schuld zugesprochen wurde, ist sicherlich positiv zu sehen.
Damit bestätigt sich für mich der fehlende Realitätsbezug des ersten Urteils! Aber auch das Berufungsurteil des OLG ist immer noch nicht zufriedenstellend, weil es für die Almbauern immer noch keine Rechtssicherheit.“
Änderungen im ABGB und im Almschutzgesetz waren wichtig!
Das Oberlandesgericht kommt zum Schluss, dass die Wanderin als Tierhalterin selbst ihre Pflichten verletzt hat.
Die Frau hätte als Hundehalterin über die Gefahren, die von ihrem Hund ausgehen, Bescheid wissen müssen. So auch über die Gefahr, die durch Hunde bei Begegnungen mit Mutterkühen besteht.
Außerdem hat die Touristin die vom Bauern aufgestellten Hinweisschilder nicht beachtet; auch diese Tatsache greift das Oberlandesgericht Innsbruck nun auf.
„Bei aller Tragik dieses Unfalls darf nicht auf die weitreichenden Folgen des Urteils vergessen werden. Dass im zweiten Urteil nun die Eigenverantwortung auf Basis der „alten“ Rechtslage schon berücksichtigt wurde, ist zu begrüßen. Es zeigt sich aber, dass die politisch erreichten rechtlichen Änderungen bzw. Klarstellungen für die Zukunft absolut wichtig und notwendig waren.“
Almen können nicht in Watte gepackt werden
Aus Sicht der Landwirtschaft lässt das Urteil mehrere wichtige Fragen weiter unbeantwortet. Vor allem jene, wann ein, wie im Urteil immer wieder erwähnter, „stark frequentierter Ort“ vorliegt und wann nicht.
„Fakt ist, dass unsere Bäuerinnen und Bauern wissen müssen, was zu beachten ist, wenn sie ihr Vieh auf die Alm bringen!“, stellt sich LK-Präsident Hechenberger erneut hinter die Almbäuerinnen und Almbauern.
Bereits vor dem heurigen Almsommer wurden von der LK und dem Almwirtschaftsverein Informationsveranstaltungen, neue Schilder sowie Schulungen rund um das Thema „Almsicherheit“ angeboten.
„Dennoch kann man nicht jeden Weg abzäunen und jeden Besucher an der Hand nehmen. Wir können unsere Almen nicht in Watte packen! Immer wieder tauchen Videos und Bilder auf, die absolutes Fehlverhalten im Umgang mit Weidevieh dokumentieren. Wenn ein solches Fehlverhalten vorliegt, kann es nicht sein, dass der Bauer zum Schluss der Dumme ist!“
Aus Sicht der Landwirtschaft lässt das Urteil mehrere wichtige Fragen weiter unbeantwortet. Vor allem jene, wann ein, wie im Urteil immer wieder erwähnter, „stark frequentierter Ort“ vorliegt und wann nicht.
Ganz so idyllisch ist das Tiroler Almleben nicht, es gibt vieles zu beachten! Auch für den Urlauber!
LK Präsident Josef Hechenberger: „Dennoch kann man nicht jeden Weg abzäunen und jeden Besucher an der Hand nehmen. Wir können unsere Almen nicht in Watte packen!