TGKK verlangt Entgegnung zu folgenden Bericht:
Zum nachstehenden Bericht verlangt die Tiroler Gebietskrankenkasse eine Entgegnung, die unten fett gedruckt wieder gegeben wird. Zunächst die Stellungnahme von Dr. Ingo Soraruf:
Dazu Dr. Ingo Soraruf:
Da wir die Satzungenund die Bestimmungen der Tiroler Gebietskrankenkasse kennen, ist uns bewusst dass eine Rückerstattung nur von 80 % des Kassentarifes gewährleistet wird. Daher berechnen wir unseren Patienten die ihren Hauptwohnsitz in der Wildschönau haben und bei der Tiroler Gebietskrankenkasse versichert sind, einen Rabatt von 20 % auf den Kassentarif.
Somit ist eine Rückerstattung zu 100 % des von uns in Rechnung gestellt Betrages durch die Gebietskrankenkasse gewährleistet. Wir hätten sogar eine direkte Verrechnung mit der Gebietskrankenkasse angestrebt wo wir auch nur 80 % des Kassentarifes verrechnet hätten, nur um den Patienten die Administration ( Bezahlung und Ansuchen um Rückerstattung) zu erleichtern.
Das wurde von der Gebietskrankenkasse abgelehnt. Auch unser Bemühen einen Vertrag mit den kleinen Kassen zu bekommen wurde von der Ärztekammer gemeinsam mit der Tiroler Gebietskrankenkasse verhindert.( Äbderung der Satzung).
Somit sind wir in Kooperation mit der Gemeinde die einzigen die um eine vernünftige medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Wildschönau bemüht sind. Was insbesondere verwunderlich und überraschend scheint, da bei über 3000 Gebietskrankenkasseversicherten unserer Meinung nach ein Versorgungsauftrag der Gebietskrankenkasse besteht.
MfG
Dr. Ingo Soraruf
Hier die Entgegnung der Tiroler Gebietskrankenkasse:
1. Es ist richtig, dass Dr. Soraruf an uns mit dem Vorschlag einer Direktverrechnung der Wahlarztkosten herangetragen ist und dass wir dieses aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen ablehnen mussten.
Nicht erwähnt – ob bewusst oder unbewusst kann dahingestellt bleiben – wird allerdings von Dr. Soraruf der Grund dafür, womit der Eindruck gegenüber dem Leser entsteht, dass wir nicht willens waren, eine solche, vordergründig als administrative Erleichterung apostrophierte Lösung zu realisieren.
Tatsache ist jedoch und diese wurde gegenüber Dr. Soraruf auch so mündlich und schriftlich kommuniziert, dass der Gesetzgeber jegliche Vertragskonstruktion außerhalb des Einzelvertrages untersagt, die eine Direktverrechnung von Leistungen zwischen einem Wahlarzt und dem KV-Träger eröffnen würde.
2. Weiters wird in der Stellungnahme von Dr. Soraruf erwähnt, dass ihr (Dr. Soraruf`s und Dr. Mair`s) Bemühen, einen Vertrag mit den sogenannten „kleinen Kassen“ (SVA, BVA, VAEB) zu bekommen, von der Ärztekammer gemeinsam mit der Tiroler Gebietskrankasse verhindert worden sei.
Offenbar als Begründung dafür wird in einem Klammerausdruck „Abänderung der Satzung“ angeführt.
Tatsache ist, dass beide Stellen zwar gemeinsam ausgeschrieben wurden, jeder Träger muss jedoch Reihungsrichtlinien beurteilen, ob die Bewerbungen richtlinienkonform und damit gültig sind.
Da beide Ärzte gegenüber der TGKK keine Bewerbung abgegeben haben, ist das Vergabeverfahren im Verhältnis zur TGKK ohne Ergebnis beendet.
Die TGKK hat nur im eigenen Vergabeverfahren die Stellung der Ausschreibungs- und Vergabestelle, nicht jedoch im Verfahren für die Vergabe der Verträge an die kleinen Kassen.
Diese Verfahren werden von den kleinen Kassen selbst wahrgenommen. Die Entscheidung über die Bewerbungen gegenüber den kleinen Kassen fiel daher nicht in die Kompetenz der TGKK und ist daher auch schon gar nicht auf eine angebliche Abänderung unserer Kassensatzung der Kasse zurückführbar.
Mit der höflichen Bitte, meine Entgegnung in den „Wildschönau News“ zu veröffentlichen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Anja Jordan (für die Direktion der TGKK)